Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, gem. LPVG und ihrer Zuständigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen und tariflichen Regelungen, einigen sich
jeweils vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden auf den
Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage in der FernUniversität - Gesamthochschule.
§ 1 Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für den Einsatz der Telefonkomponente der ISDN- Telekommunikationsanlage "Integral 331-333". Die Vereinbarung zur Systemkomponente "Telefonsystem" bleibt bis zu dem Zeitpunkt bestehen, bis eine dem aktuellen Stand angepasste Vereinbarung zum Telefonsystem abgeschlossen ist. Zu den anderen Nutzungsmöglichkeiten der ISDN-Telekommunikationsanlage sind weitere Dienstvereinbarungen abzuschließen.
§ 2 Ziel und Zweck
Ziel und Zweck ist es, durch den Einsatz der Telefonkomponente der ISDN-Telekommunikationsanlage
§ 3 Systembeschreibung
Die Systembeschreibung zum ISDN-Telekommunikationssystem "Integral 331-333" ist in der Anlage 1 beigefügt.
Diese ISDN-Telekommunikationsanlage ist an das öffentliche Postnetz angeschlossen.
§ 4 Telefonleistungsmerkmale
Die ISDN-Telekommunikationsanlage kann in der Telefonkomponente mit den in der Anlage 2 aufgeführten Leistungsmerkmalen, die auch apparatebedingt sein können, ausgestattet werden.
§ 5 Standardausstattung mit ISDN-Telefonapparaten
Die Anlage 3 zu dieser Vereinbarung beinhaltet eine Auflistung der Standardausstattung mit ISDN-Telefonapparaten bei der FernUniversität - Gesamthochschule.
Jede Änderung bedarf der Zustimmung der Personalräte.
§ 6 Veränderung der technischen Ausstattung und Handhabung
Die Personalräte und der Datenschutzbeauftragte werden bei konkreten Planungen zur Veränderung oder Erweiterung rechtzeitig informiert.
Jede Änderung der Leistungsmerkmale bedarf eines neuen eigenständigen personalvertretungstungsrechtlichen Verfahrens, gem. LPVG.
Nach Personalratszustimmung erfolgt eine Fortschreibung der entsprechenden Anlagen zu dieser Vereinbarung.
Die Dienststelle wird zusammen mit der Vertragsfirma die technologische Entwicklung verfolgen. Vorrangig vor der Installation neuer Technologien wird den Änderungsvorstellungen der Personalräte entsprochen, soweit diese technologisch und ökonomisch vertretbar sind.
Die Ausstattung aller Arbeitsplätze mit gleichwertigen digitalen Telefonapparaten wird angestrebt.
§ 7 Schutzbestimmungen
Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Dienststelle keine Einzelgebührennachweise, die von Telekom gespeichert sind, zu beantragen oder zu verwenden.
§ 8 Kündigung und Nachwirkung
Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten (zum Ende eines Kalenderjahres) von jedem Vertragspartner gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung verpflichten sich Dienststelle und Personalräte unmittelbar Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufzunehmen.
Bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Hagen, den 22.09.1994
Für den Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
Vorsitzende
gez. Winterstein
Für den Personalrat
Vorsitzender
gez. Böhme
Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Rektor
gez. Prof. Dr. Fandel
Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Kanzler
gez. Bartz
Anlage 2
zur Vereinbarung zum Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage bei der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
Telefonleistungsmerkmale:
*1 Einsatz nach den spezifischen Regelungen (s. Seite 5)
*2 Die technologische Entwicklung wird verfolgt; sobald technische Lösungen zur Verfügung stehen und ökonomisch vertretbar sind, wird den Änderungsvorstellungen der Personalräte vorrangig entsprochen
(s. Seite 6).
*3 Ergänzung für den befristeten Testbetrieb des Faxservers
a) Regelungen vor dem Einsatz spezifischer Telefonleistungsmerkmale
Anzeige im Display
Die Anlage wird so programmiert, dass im Display des ISDN-Apparates grundsätzlich nur die Ruf-Nummer und die Organisationseinheit erscheint (Name entfällt).
Automatischer Rückruf
Ein Ausschluss der Kontrolle ist in den bestehenden Vereinbarungen Systemkomponente "Telefonsystem" vom 13.04.1986, Pkt. 4 und vom 18.04.1986, Pkt. 6, bereits geregelt und soll in der Folgevereinbarung spezifiziert übernommen werden.
Die Vertragsfirma bestätigt, dass der "Automatische Rückruf" auch von analogen (auch von Wählscheibenapparaten) inaktiv gesetzt werden kann, da es sich um eine Anlagensoftware handelt.
Lauthören
Vor Einschaltung des Lautsprechers muss die Gesprächsteilnehmerin / der Gesprächsteilnehmer über das Zuschalten des Lauthörens informiert werden. Diese Informationspflicht wird durch Einzelverpflichtung sichergestellt. (Verweis auf StGB).
Außerdem muss im internen Telefonverzeichnis der FernUniversität eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen, welcher Telefonanschluss über das Merkmal "Lauthören" verfügt.
Notruf
Die Dienststelle hat den Beschäftigten bekannt zu geben, wie ein Notruf ausgelöst wird und was in diesem Fall zu veranlassen ist.
Partnerfunktion
Die Schaltung "Partnerfunktion" wird gezielt festgelegt. Erst nach erfolgter Einverständniserklärung der Beteiligten kann diese Funktion installiert werden.
Rufumleitung
Es muss eine Neufestlegung der Berechtigten, für die eine Rufumleitung erforderlich ist, erfolgen (Verpflichtung durch Dienstanweisung).
b) Bei folgenden Leistungsmerkmalen wird die Dienststelle zusammen mit der Vertragsfirma die technologische Entwicklung verfolgen und vorrangig vor Installation neuer Technologien den Änderungsvorstellungen der Personalräte entsprechen, wenn diese technisch und ökonomisch vertretbar sind Anklopfen
Zurzeit bekommt die zweite Anruferin / der zweite Anrufer beim Anklopfen fälschlicherweise ein "Freizeichen".
Vorstellung zur Änderung: Nach Auskunft der Vertragsfirma kann dieses zurzeit nicht umgesetzt werden. Anrufliste / Anzeige der Anrufenden im Display Zurzeit kann die interne Anruferin / der interne Anrufer nicht selbst über die Anzeige und Speicherung ihrer / seiner Telefon-Nummer in der Anrufliste der / des gewünschten Gesprächspartnerin / Gesprächspartners entscheiden. Vorstellung zur Änderung: Nach Auskunft der Vertragsfirma kann bei analogen Apparaten grundsätzlich nur bei der Einrichtung des Anschlusses (einmalig) "mit" oder "ohne Kennung" in der Anlagensoftware programmiert werden. Die Dienststelle entscheidet, dass alle analogen Telefonapparate in der Anlage "mit Kennung" programmiert werden, da die Anrufliste aus arbeitsorganisatorischer Sicht sinnvoll ist. Nach Auskunft der Vertragsfirma wird die nächste Softwareausgabe für die TK-Anlage und das "G-Paket" für das digitale Telefon "TK 93", der / dem digitalen Teilnehmerin / Teilnehmer ermöglichen, zu entscheiden, ob ihre / seine Telefon-Nummer übermittelt werden soll. Rufumleitung Zurzeit kann eine erfolgte Rufumleitung nicht von dem Telefonapparat deaktiviert werden, zu dem umgeleitet wurde. Vorstellung zur Änderung: die Ruf-Nummer sollte auch von dem Telefonapparat, auf den umgeleitet wurde, wieder deaktiviert werden können. Nach Auskunft der Vertragsfirma ist dies zurzeit aus technischer Sicht nicht möglich. Anlage 3 c) Standardausstattung mit ISDN-Telefonapparaten für Vorgesetzte und ihre Sekretariate in den Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen der FernUniversität - Gesamthochschule
zur Vereinbarung zum Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage bei der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen.
Organisationseinheit ISDN-Apparat
leistungsgleich
TK 93 (Anzahl)ISDN-Apparat
leistungsgleich
TE 93 (Anzahl) Rektor / Sekretariat 1 1 Kanzler / Sekretariat 1 1 Oberverwaltungsdirektor/Sekretariat 1 1 Personalrat / Sekretariat 1 2 Wiss. Personalrat / Sekretariat 1 1 Datenschutzbeauftragter 1 - Schwerbehindertenvertretung 1 - Frauenbeauftragte 1 - Leiter der Pressestelle 1 1 Direktor der Universitätsbibliothek / Sekretariat 1 1 Leiter des URZ / Sekretariat 1 1 Leiter des ZFE / Sekretariat 1 1 Gesch. Direktor des ZIFF / Sekretariat 1 1 Dezernat 2 / Sekretariat 1 1 Dezernat 3 / Sekretariat 1 1 Dezernat 4 / Sekretariat 1 1 Dezernat 5 / Sekretariat 1 1 Gesamtanzahl: 17 15
d) Standardausstattung für Professoren und ihre Sekretariate
FB ESGW
| Organisationseinheit | ISDN-Apparat Leistungsgleich TK93 (Anzahl) | ISDN-Apparat leistungsgleich TE93 (Anzahl) |
| Dekan / Sekretariat | 1 | 1 |
| Leiter des PA / Sekretariat | 1 | 1 |
| je LG Prof. / Sekretariat | 1 | 1 |
FB Elektrotechnik
| Dekan / Sekretariat | 1 | 1 |
| Leiter des PA / Sekretariat | 1 | 1 |
| je LG Prof. / Sekretariat | 1 | 1 |
FB Informatik
| Dekan / Sekretariat | 1 | 1 |
| Leiter des PA / Sekretariat | 1 | 1 |
| je LG Prof. / Sekretariat | 1 | 1 |
FB Mathematik
| Dekan / Sekretariat | 1 | 1 |
| Leiter des PA / Sekretariat | 1 | 1 |
| je LG Prof. / Sekretariat | 1 | 1 |
FB Rechtswissenschaft
| Dekan / Sekretariat | 1 | 1 |
| Leiter des PA / Sekretariat | 1 | 1 |
| je LG Prof. / Sekretariat | 1 | 1 |
FB Wirtschaftswissenschaft
| Dekan / Sekretariat | 1 | 1 |
| Leiter des PA / Sekretariat | 1 | 1 |
| je LG Prof. / Sekretariat | 1 | 1 |
e) Standardausstattung für Beschäftigte der FernUniversität im Allgemeinen Der Austausch der analogen Apparate durch digitale Telefonapparate wird angestrebt. f) Ausstattung für Beschäftigte im Besonderen (begründeter Einzelfall) Die Beschaffung eines Telefonmodells mit Zusatz- oder Sondereinrichtungen kann grundsätzlich nur nach dienstlich begründeter Antragstellung erfolgen und muss vom Vorgesetzten des Bereiches oder der Einrichtung gestellt werden. Die Dienststelle muss das dienstliche Bedürfnis, gegenüber den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel, prüfen. Vor Beschaffung eines Telefonmodells mit Zusatz- oder Sondereinrichtung für einen bestimmten Bereich oder einen Beschäftigten der FernUniversität, bedarf es der Zustimmung des Personalrates.
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de