Rubriken

Vereinbarung zum Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage

Illustration

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, gem. LPVG und ihrer Zuständigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen und tariflichen Regelungen, einigen sich

  • der Rektor als nach § 111 Satz 3 LPVG für die FernUniversität - Gesamthochschule Handelnder
  • der Kanzler als nach § 8 Abs. 3 LPVG für die FernUniversität - Gesamthochschule Handelnder
  • mit dem Personalrat für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte
  • und dem Personalrat

jeweils vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden auf den

Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage in der FernUniversität - Gesamthochschule.


§ 1 Geltungsbereich

Die Vereinbarung gilt für den Einsatz der Telefonkomponente der ISDN- Telekommunikationsanlage "Integral 331-333". Die Vereinbarung zur Systemkomponente "Telefonsystem" bleibt bis zu dem Zeitpunkt bestehen, bis eine dem aktuellen Stand angepasste Vereinbarung zum Telefonsystem abgeschlossen ist. Zu den anderen Nutzungsmöglichkeiten der ISDN-Telekommunikationsanlage sind weitere Dienstvereinbarungen abzuschließen.

§ 2 Ziel und Zweck

Ziel und Zweck ist es, durch den Einsatz der Telefonkomponente der ISDN-Telekommunikationsanlage

  • Den Telefonnetzverbund zwischen den einzelnen Dienstgebäuden der FernUniversität zu verbessern.
  • Die Sprachverständigung zu optimieren.
  • Die Dämpfungswerte zu minimieren.
  • Eine Verbesserung der Dienstleistungen und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu erreichen.

§ 3 Systembeschreibung

Die Systembeschreibung zum ISDN-Telekommunikationssystem "Integral 331-333" ist in der Anlage 1 beigefügt.

Diese ISDN-Telekommunikationsanlage ist an das öffentliche Postnetz angeschlossen.

§ 4 Telefonleistungsmerkmale

Die ISDN-Telekommunikationsanlage kann in der Telefonkomponente mit den in der Anlage 2 aufgeführten Leistungsmerkmalen, die auch apparatebedingt sein können, ausgestattet werden.

§ 5 Standardausstattung mit ISDN-Telefonapparaten

Die Anlage 3 zu dieser Vereinbarung beinhaltet eine Auflistung der Standardausstattung mit ISDN-Telefonapparaten bei der FernUniversität - Gesamthochschule.

Jede Änderung bedarf der Zustimmung der Personalräte.

§ 6 Veränderung der technischen Ausstattung und Handhabung

Die Personalräte und der Datenschutzbeauftragte werden bei konkreten Planungen zur Veränderung oder Erweiterung rechtzeitig informiert.

Jede Änderung der Leistungsmerkmale bedarf eines neuen eigenständigen personalvertretungstungsrechtlichen Verfahrens, gem. LPVG.

Nach Personalratszustimmung erfolgt eine Fortschreibung der entsprechenden Anlagen zu dieser Vereinbarung.

Die Dienststelle wird zusammen mit der Vertragsfirma die technologische Entwicklung verfolgen. Vorrangig vor der Installation neuer Technologien wird den Änderungsvorstellungen der Personalräte entsprochen, soweit diese technologisch und ökonomisch vertretbar sind.

Die Ausstattung aller Arbeitsplätze mit gleichwertigen digitalen Telefonapparaten wird angestrebt.

§ 7 Schutzbestimmungen

Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Dienststelle keine Einzelgebührennachweise, die von Telekom gespeichert sind, zu beantragen oder zu verwenden.

§ 8 Kündigung und Nachwirkung

Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten (zum Ende eines Kalenderjahres) von jedem Vertragspartner gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung verpflichten sich Dienststelle und Personalräte unmittelbar Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufzunehmen.

Bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.


Hagen, den 22.09.1994

Für den Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
Vorsitzende

gez. Winterstein

Für den Personalrat
Vorsitzender

gez. Böhme

Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Rektor

gez. Prof. Dr. Fandel

Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Kanzler

gez. Bartz


Anlage 2

zur Vereinbarung zum Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage bei der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Telefonleistungsmerkmale:

  • Anklopfen *2
  • Anklopfsperre
  • Anrufliste *2
  • Anzeige der gewählten Ruf-Nummer im Display
  • Anzeige im Display von Ruf-Nummer und Organisationseinheit des internen Anrufers / der internen Anruferin *1
  • Anzeige von Datum und Uhrzeit im Display
  • Automatischer Rückruf *1
  • Bedienungsführung im Display
  • Blockwahl
  • Freisprechen
  • Funktionsumschaltung (Mehrfachbelegung)
  • Gebührenanzeige im Display
  • Kartenlesen (entfällt mit Lieferung der neuen Telefonapparate)
  • Konferenzschaltung
  • Kurzwahl, individuell
  • Kurzwahl, zentral
  • Lauthören *1
  • Notizspeicher
  • Notruf *1
  • Partnerfunktion *1
  • Anzeige bei Partnerfunktion: belegte oder rufende Leitung der Partnerin / des Partners
  • Anrufübernahme im Team
  • Raumrückfrage
  • Rufumleitung *1 und*2
  • Rufweiterleitung
  • Ruhe vor dem Telefon
  • Sammelanschlüsse
  • Sperrschloss
  • Termineinrichtung im Display
  • Wahl bei aufgelegtem Hörer
  • Wahlwiederholung
  • Gezielte Wahlwiederholung
  • Zeitweiliges Umschalten von vollamtsberechtigt in halbamtsberechtigt (nur von der Anlage möglich)
  • Zielwahl
  • Faxbetrieb und -weiterleitung an vernetzte PCs über einen Faxserver *3

*1 Einsatz nach den spezifischen Regelungen (s. Seite 5)

*2 Die technologische Entwicklung wird verfolgt; sobald technische Lösungen zur Verfügung stehen und ökonomisch vertretbar sind, wird den Änderungsvorstellungen der Personalräte vorrangig entsprochen
(s. Seite 6).

*3 Ergänzung für den befristeten Testbetrieb des Faxservers

a) Regelungen vor dem Einsatz spezifischer Telefonleistungsmerkmale

Anzeige im Display

Die Anlage wird so programmiert, dass im Display des ISDN-Apparates grundsätzlich nur die Ruf-Nummer und die Organisationseinheit erscheint (Name entfällt).

Automatischer Rückruf

Ein Ausschluss der Kontrolle ist in den bestehenden Vereinbarungen Systemkomponente "Telefonsystem" vom 13.04.1986, Pkt. 4 und vom 18.04.1986, Pkt. 6, bereits geregelt und soll in der Folgevereinbarung spezifiziert übernommen werden.

Die Vertragsfirma bestätigt, dass der "Automatische Rückruf" auch von analogen (auch von Wählscheibenapparaten) inaktiv gesetzt werden kann, da es sich um eine Anlagensoftware handelt.

Lauthören

Vor Einschaltung des Lautsprechers muss die Gesprächsteilnehmerin / der Gesprächsteilnehmer über das Zuschalten des Lauthörens informiert werden. Diese Informationspflicht wird durch Einzelverpflichtung sichergestellt. (Verweis auf StGB).

Außerdem muss im internen Telefonverzeichnis der FernUniversität eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen, welcher Telefonanschluss über das Merkmal "Lauthören" verfügt.

Notruf

Die Dienststelle hat den Beschäftigten bekannt zu geben, wie ein Notruf ausgelöst wird und was in diesem Fall zu veranlassen ist.

Partnerfunktion

Die Schaltung "Partnerfunktion" wird gezielt festgelegt. Erst nach erfolgter Einverständniserklärung der Beteiligten kann diese Funktion installiert werden.

Rufumleitung

Es muss eine Neufestlegung der Berechtigten, für die eine Rufumleitung erforderlich ist, erfolgen (Verpflichtung durch Dienstanweisung).

b) Bei folgenden Leistungsmerkmalen wird die Dienststelle zusammen mit der Vertragsfirma die technologische Entwicklung verfolgen und vorrangig vor Installation neuer Technologien den Änderungsvorstellungen der Personalräte entsprechen, wenn diese technisch und ökonomisch vertretbar sind

Anklopfen

Zurzeit bekommt die zweite Anruferin / der zweite Anrufer beim Anklopfen fälschlicherweise ein "Freizeichen".

Vorstellung zur Änderung:

Nach Auskunft der Vertragsfirma kann dieses zurzeit nicht umgesetzt werden.

Anrufliste / Anzeige der Anrufenden im Display

Zurzeit kann die interne Anruferin / der interne Anrufer nicht selbst über die Anzeige und Speicherung ihrer / seiner Telefon-Nummer in der Anrufliste der / des gewünschten Gesprächspartnerin / Gesprächspartners entscheiden.

Vorstellung zur Änderung:

Nach Auskunft der Vertragsfirma kann bei analogen Apparaten grundsätzlich nur bei der Einrichtung des Anschlusses (einmalig) "mit" oder "ohne Kennung" in der Anlagensoftware programmiert werden.

Die Dienststelle entscheidet, dass alle analogen Telefonapparate in der Anlage "mit Kennung" programmiert werden, da die Anrufliste aus arbeitsorganisatorischer Sicht sinnvoll ist.

Nach Auskunft der Vertragsfirma wird die nächste Softwareausgabe für die TK-Anlage und das "G-Paket" für das digitale Telefon "TK 93", der / dem digitalen Teilnehmerin / Teilnehmer ermöglichen, zu entscheiden, ob ihre / seine Telefon-Nummer übermittelt werden soll.

Rufumleitung

Zurzeit kann eine erfolgte Rufumleitung nicht von dem Telefonapparat deaktiviert werden, zu dem umgeleitet wurde.

Vorstellung zur Änderung: die Ruf-Nummer sollte auch von dem Telefonapparat, auf den umgeleitet wurde, wieder deaktiviert werden können.

Nach Auskunft der Vertragsfirma ist dies zurzeit aus technischer Sicht nicht möglich.
zur Vereinbarung zum Einsatz der Telefonkomponente einer ISDN-Telekommunikationsanlage bei der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen.

Anlage 3

c) Standardausstattung mit ISDN-Telefonapparaten für Vorgesetzte und ihre Sekretariate in den Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen der FernUniversität - Gesamthochschule

Organisationseinheit ISDN-Apparat
leistungsgleich
TK 93 (Anzahl)
ISDN-Apparat
leistungsgleich
TE 93 (Anzahl)
Rektor / Sekretariat 1 1
Kanzler / Sekretariat 1 1
Oberverwaltungsdirektor/Sekretariat 1 1
Personalrat / Sekretariat 1 2
Wiss. Personalrat / Sekretariat 1 1
Datenschutzbeauftragter 1 -
Schwerbehindertenvertretung 1 -
Frauenbeauftragte 1 -
Leiter der Pressestelle 1 1
Direktor der Universitätsbibliothek / Sekretariat 1 1
Leiter des URZ / Sekretariat 1 1
Leiter des ZFE / Sekretariat 1 1
Gesch. Direktor des ZIFF / Sekretariat 1 1
Dezernat 2 / Sekretariat 1 1
Dezernat 3 / Sekretariat 1 1
Dezernat 4 / Sekretariat 1 1
Dezernat 5 / Sekretariat 1 1
Gesamtanzahl: 17 15

d) Standardausstattung für Professoren und ihre Sekretariate

FB ESGW

Organisationseinheit ISDN-Apparat
Leistungsgleich
TK93 (Anzahl)
ISDN-Apparat
leistungsgleich
TE93 (Anzahl)
Dekan / Sekretariat 1 1
Leiter des PA / Sekretariat 1 1
je LG Prof. / Sekretariat 1 1

FB Elektrotechnik

Dekan / Sekretariat 1 1
Leiter des PA / Sekretariat 1 1
je LG Prof. / Sekretariat 1 1

FB Informatik

Dekan / Sekretariat 1 1
Leiter des PA / Sekretariat 1 1
je LG Prof. / Sekretariat 1 1

FB Mathematik

Dekan / Sekretariat 1 1
Leiter des PA / Sekretariat 1 1
je LG Prof. / Sekretariat 1 1

FB Rechtswissenschaft

Dekan / Sekretariat 1 1
Leiter des PA / Sekretariat 1 1
je LG Prof. / Sekretariat 1 1

FB Wirtschaftswissenschaft

Dekan / Sekretariat 1 1
Leiter des PA / Sekretariat 1 1
je LG Prof. / Sekretariat 1 1

e) Standardausstattung für Beschäftigte der FernUniversität im Allgemeinen

Der Austausch der analogen Apparate durch digitale Telefonapparate wird angestrebt.

f) Ausstattung für Beschäftigte im Besonderen (begründeter Einzelfall)

Die Beschaffung eines Telefonmodells mit Zusatz- oder Sondereinrichtungen kann grundsätzlich nur nach dienstlich begründeter Antragstellung erfolgen und muss vom Vorgesetzten des Bereiches oder der Einrichtung gestellt werden.

Die Dienststelle muss das dienstliche Bedürfnis, gegenüber den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel, prüfen.

Vor Beschaffung eines Telefonmodells mit Zusatz- oder Sondereinrichtung für einen bestimmten Bereich oder einen Beschäftigten der FernUniversität, bedarf es der Zustimmung des Personalrates.

Dezernat 1.4 07.11.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de