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Definition Drittmittelprojekt

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Drittmittelprojekte sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben durchgeführt und nicht aus Haushaltsmitteln, sondern mit Beiträgen Dritter finanziert werden.

Die Durchführung eines Drittmittelvorhabens ist immer möglich, wenn

a) die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule nicht beeinträchtigt und

b) der Hochschulhaushalt nicht zusätzlich belastet wird.

Die Verwaltung von Drittmitteln erfolgt ausschließlich über die Hochschulverwaltung. Die Gelder werden nach den Vorgaben des Geldgebers bewirtschaftet und nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt.

Mit der Verwaltung der Mittel kann die Hochschulverwaltung jedoch keine Verantwortung für die inhaltliche Abwicklung des Projektes übernehmen. Diese liegt bei der Projektleitung.

Beispiele für Drittmittelquellen:
  • Zuwendungen der DFG, des Bundes, der EU, von Stiftungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, die die Hochschule in Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 HG unterstützen.
  • Geldspenden.
  • Weiterbildungseinnahmen.
  • Einnahmen aus dem Technologietransfer.
  • Gelder aus Forschungs- und Entwicklungs- sowie Kooperationsverträgen.
  • Kosten- und Förderbeiträge.
Keine Drittmittelvorhaben sind:
  • Projekte, bei denen eine persönliche Vergütung gewährt wird. Hierbei handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.
  • Dienstleistungen, die nicht zu neuen Forschungsergebnissen führen.
Dezernat 3.3 08.08.2011
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