Nutzungsentgelte werden nur erhoben, wenn der Drittmittelgeber ein privater Geldgeber ist.
Die Hochschule erhebt dann einen Pauschalbetrag (5 %) bezogen auf das Gesamtvolumen des Drittmittelprojekts für die verwaltungstechnische Begleitung und Abwicklung des Vorhabens.
Kein Nutzungsentgelt wird erhoben bei einer Förderung durch eine öffentliche Einrichtung, Stiftung oder einen gemeinnützigen Verein.
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