Die Hotelliste für Dienstreisen wird vom Finanzministerium des Landes NRW für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes herausgegeben.
Bei Übernachtungen in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern können gemaess Landesreisekostengesetz (LRKG) bis zu 50,- Euro Übernachtungskosten, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zu 80,- Euro Übernachtungskosten als unvermeidbar angesehen werden. Darüber hinaus gehende Übernachtungskosten bedürfen einer eingehenden Begründung. Die Hotelpreislisten I und II sind zu beachten.
Die Hotelpreisliste I enthält Hotels, die preislich diesen Verwaltungsvorschriften entsprechen. Die Hotelpreisliste II enthält Hotels, die alternativ gebucht werden können, sofern die Hotels der Hotelpreisliste I nicht verfügbar sind. Diese Informationen sind geschützt und stehen nur Beschäftigten zur Verfügung. Zur besseren Navigation in den Hotelpreislisten (pdf-Dokumente) wurden die Listen mit Lesezeichen versehen. Bitte blenden Sie im Acrobat Reader die Symbolleiste "Lesezeichen" ein.
Hier können Sie die aktuellen Hotelpreislisten einsehen: