Für die Einschreibung in einen Masterstudiengang ist der Nachweis
eines abgeschlossenen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erforderlich. Weiterhin werden bei einigen Studiengängen zusätzliche Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Note oder fachspezifische Kenntnisse verlangt. Daher informieren Sie sich bitte vor der Beantragung der Einschreibung über die
Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewählten Masterstudiums.
Ohne Vorlage des Abschlusszeugnisses (z.B. Bachelorprüfungszeugnis) ist eine Einschreibung nicht möglich. Eine vorläufige Bescheinigung bzw. Notenspiegel, die den vollständigen Erwerb des Studienabschlusses nicht bestätigen, sind nicht ausreichend.