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Zurückziehung des Antrags auf Einschreibung oder Zulassung

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Ihren Antrag auf Einschreibung oder Zulassung können Sie bis zum Semesterbeginn (bis zum 30.09. für das Wintersemester/bis zum 31.03. für das Sommersemester) formell zurückziehen. Nach dem Semesterbeginn kann das Ausscheiden vom Studium nur über eine Exmatrikulation erfolgen.

Wurde die Zurückziehung nach einer bereits erfolgten Zulassung zum Studium beantragt, sind folgende Gebühren zu entrichten:

- Studierendenschaftsbeitrag 11,00 EUR und

- Gebühren für das belegte Kursmaterial, sofern die Kursstornierung nicht mehr möglich ist.

(Sofern zu diesem Zeitpunkt noch Kursstornierungen möglich sind, werden diese zur Minderung der Gebühren durchgeführt. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR erhoben.)

Die Zurückziehung des Zulassungsantrages können Sie formlos, schriftlich per E-Mail beantragen.

Dezernat 2.1 25.11.2011
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